Für das Gleichwertigkeitsverfahren und die Vorbereitung zur Zulassung zur Eidg. Höheren Fachprüfung Komplementärtherapie (HFP) müssen 36 Stunden im Bereich Supervision OdA KT absolviert und nachgewiesen werden. Aufgeteilt in Gruppen- und Einzelsupervisionen in vorgegebener Anzahl, d. h. mindestens 8 Einzelsupervisionen, die restlichen Stunden in Gruppensupervision sollten diese Stunden bei mindestens 2 verschiedenen anerkannten Supervisor*innen belegt werden.

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Supervisionsstunden OdA KT: Gruppensupervision

Als anerkannte Supervisorin OdA KT ist es mir wichtig, den TeilnehmerInnen ein breites Spektrum von Beispielen aus der Praxis vorzustellen.
Die Fälle werden von den Teilnehmenden vorgestellt,  die Gruppe nimmt an der Bearbeitung der Praxisfälle aktiv teil. Die unterschiedlichen Aspekte und Perspektiven werden sorgfältig beleuchtet und ich lege Wert darauf, die verschiedenen Standpunkte der Teilnehmenden  in die Bearbeitung einbezogen.
Die Reflexionsfähigkeit und der Ausdruck gefördert, der Lerneffekt dadurch nachhlatiger.
Es hat auch Raum für spezifische Themen oder Fragen in Zusammenhang mit komplementärth. Handeln oder HFP.
Der Austausch in der Gruppe unter den verschiedenen Komplementärtherapeutischen Methoden ist aus Erfahrung sehr wertvoll.

Die Gruppensupervisionen werden ca. vier- bis fünfmal jährlich angeboten, meist Mittwoch- oder Freitagnachmittag. Nach Absprache besteht die Möglichkeit in einer fixen Supervision OdA KT-Gruppe zu arbeiten.

OdA KT Supervision: Einzelsupervision

In der Einzelsupervision werden einzelne Behandlungen und Prozesse reflektiert und bearbeitet, wobei im Zweier-Setting (TherapeutIn – Supervisorin) der Fokus verstärkt bei Themen der Übertragung/Projektion im therapeutischen Setting (KlientIn – TherapeutIn) liegen.
Das Rollen-Verständnis der TherapeutIn wird gemeinsam mit der SupervisorIn reflektiert und in Bezug zum Komplementärtherapeutischen Berufsbild gesetzt.

Einzelsupervisionen im Bereich Supervision OdA KT biete ich selbstverständlich auch ohne Bezug zur Höheren Fachprüfung für alle Interessierte an, die hin und wieder ihre Tätigkeit auf der Metaebene anschauen, neuen Input für ihre therapeutische Arbeit bekommen und ein Gegenüber fürs Gespräch und Austausch für ihre Anliegen haben möchten.

Die für die Eidg. Höhere Fachprüfung (HFP) geforderten Supervisionsstunden sind subventionsberechtigt für Bundesbeiträge. Mit den ausgestellten Bestätigungen kann beim SBFI ein Teil der Kosten zur Vergütung beantragt werden.

Alles Wissenswerte auf einen Blick:

  • Mindestens 36 Stunden im Bereich Supervision OdA KT sind für die HFP verpflichtend.
  • Mindestens 8 Einzelsupervisionen müssen durchgeführt werden.
  • Die Gruppensupervisionen finden etwa vier- bis fünfmal jährlich, mittwochs oder freitags statt.
  • Themen und Fragestellungen können individuell aufgegriffen und vertieft werden.
  • Austausch unter den verschiedenen Komplementärtherapeutischen Methoden wird gefördert.
  • Ideale Integration in die Berufspraxis möglich.

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