Bundesbeiträge für Kurse
im Rahmen des Gleichwertigkeitsverfahrens (GWV) und des Bildungsgangs KT
Ab Januar 2018 werden Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, finanziell unterstützt. Sie können einen entsprechenden Antrag beim Bund stellen. Der Bundesrat hat die neue subjektorientierte Finanzierung am 15. September 2017 verabschiedet.
Bundesbeiträge können für alle vorbereitenden Kurse beantragt werden, die auf der Liste der vorbereitenden Kurse (Meldeliste) stehen. Die Cranioschule bereitet den Eintrag ihrer Kursangebote auf diese Meldeliste vor, d.h. unsere Kurse in Aus- und Fortbildung werden für diese Bundesbeiträge qualifizieren.
Wer kann diese Bundesbeiträge beantragen, und wann?
- Wer die Höhere Fachprüfung (HFP) für KomplementärTherapeutinnen und KomplementärTherapeuten absolviert (unabhängig vom Ergebnis der Prüfung)
- Die Absolvierenden beantragen die Bundesbeiträge im Normalfall nach Absolvieren der eidgenössischen Prüfung. Die Kursgelder müssen also vorfinanziert werden.
Welche Kurse werden unterstützt?
- Die neue Finanzierung bezieht sich auf Kurse, die auf die Höhere Fachprüfung «KomplementärTherapeutIn mit eidg. Diplom» vorbereiten.
- Für Studierende, sowie Kurs-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer unserer Schule betrifft dies:
- Angebote im Rahmen der Aus- und Fortbildung ab 1.1.2017, die im Rahmen des GWV geltend gemacht werden
- … und neu: unseren «Bildungsgang KT» (geplant 2018, vorbehältlich der noch pendenten Akkreditierung durch die OdA KT)
Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?
- Der Beitragssatz beträgt 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren, mit einer Obergrenze von CHF 21’000 für höhere Fachprüfungen.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
- Auf der Webseite des SBFI werden viele möglichen Fragen beantwortet.